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VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylantrag; aus Rashidia in der Provinz Ninive; Bedrohung durch Terroristen; keine Gefahr in Ninive;Irakischer Staatsangehöriger arabischer Volkszugehörigkeit und sunnitischen Glaubens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 14.12.2010 - 13a B 10.30100
Irakischen Staatsangehörigen sunnitischen Glaubens droht im Irak wegen ihrer …
Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135
Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat zwischenzeitlich entschieden (U.v. 14.12.2010, 13a B 10.30100, ), dass irakischen Staatsangehörigen sunnitischen Glaubens im Irak wegen ihrer Religionszugehörigkeit keine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure drohe.Bei innerstaatlichen Krisen, die zwischen diesen beiden Erscheinungsformen liegen, scheidet die Annahme eines bewaffneten Konflikts nicht von vornherein aus, allerdings muss der Konflikt jedenfalls ein bestimmtes Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit aufweisen, wie sie typischerweise in Bürgerkriegssituationen und Guerilla-Kämpfen zu sehen sind (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 14.12.2010, 13a B 10.30100, ).
Die für die Annahme einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben erforderliche kritische Gefahrendichte liegt jedoch nicht vor (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2010, 13a B 10.30100, ).
Es bestehen bei dem Kläger auch keine individuellen Gefahr erhöhenden Umstände wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie etwa zur Berufsgruppe der Journalisten und Professoren, Ärzte und Künstler (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2010, a.a.O.; BVerwG, U.v. 24.06.2008, 10 C 44.07, ;… Lagebericht Irak vom 28.11.2010, S. 23).
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135
Denn nach Überzeugung des Gerichts wäre der Kläger bei einer Rückkehr in seine Heimatregion (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 14.07.2009, 10 C 9/08, ) keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt.Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwG 10 C 9.08 Rn. 17 AuAS 2010, 31 = NVwZ 2010, 196).
Es ist nicht anzunehmen, dass die Gefahrendichte in Mosul so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. Rn. 15; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135
Somit liegt hier eine Erlasslage vor, die bezüglich der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG Sperrwirkung hat (vgl. BayVGH, U.v. 21.01.2010, a.a.O. unter Bezug auf BVerwG, U.v. 12.07.2001, BVerwGE 114, 379).
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135
Das wäre vorliegend dann anzunehmen, wenn der Kläger im Fall einer Abschiebung in den Irak gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzung ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, U.v. 08.12.1998, 9 C 4.98, ). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135
Es ist nicht anzunehmen, dass die Gefahrendichte in Mosul so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (…vgl. BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. Rn. 15; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705). - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135
Dies ergibt sich aus der Größenordnung der Anschläge und der Anzahl der Opfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl (vgl. BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605). - VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker
Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135
So hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 21. Januar 2010 (13a B 08.30285, ) entschieden, dass Iraker bei einer Rückkehr nach Mosul bzw. in die Provinz Ninive nach derzeitiger Sicherheitslage im allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt sind:. - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07
Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige
Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135
Es bestehen bei dem Kläger auch keine individuellen Gefahr erhöhenden Umstände wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie etwa zur Berufsgruppe der Journalisten und Professoren, Ärzte und Künstler (…vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2010, a.a.O.; BVerwG, U.v. 24.06.2008, 10 C 44.07, ;… Lagebericht Irak vom 28.11.2010, S. 23). - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135
Deshalb können unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende nur dann in den Genuss des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 1 AufenthG gelangen, wenn ihnen bei Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (BVerwG, U.v. 03.11.1992, 9 C 21/92, ). - VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10
Zur Frage einer Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger sunnitischen …
Auszug aus VG Würzburg, 15.11.2011 - W 4 K 09.30135
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass irakischen Staatsangehörigen sunnitischen Glaubens auch im Zentralirak mit der Hauptstadt Bagdad keine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure in Anknüpfung an ihre Religionszugehörigkeit droht (B.v. 12.08.2010, A 2 S 1134/10, ).